Die am häufigsten gestellten Fragen
Die Europäische Union hat auch Auswirkung auf Motorradreifen-Bezeichnungen.
Es wurde eine Norm beschlossen, die Änderungen in der Reifengrößenbezeichnung bringt.
Völlig umdenken müssen Motorradfahrer, der Handel bzw. Prüfstellen aber nicht.
Denn gleichartige Bezeichnungen sind bereits bei Reifen bis zum Geschwindigkeitsbereich H bekannt. Die Bezeichnungsveränderung betrifft vor allem V-, VB-, VR- und ZR-Reifen.
Der wesentliche Unterschied zwischen der bisherigen und der neuen Bezeichnung ist die Einführung der Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) sowie des neuen Geschwindigkeitssymbols W (= 270 km/h) bei ZR-Reifen. Das Geschwindigkeitssymbol V (bisher V = über 210 km/h) wurde neu definiert als V = 240 km/h.
Entspricht ein Reifen mit Geschwindigkeitskennung V der Geschwindigkeit von 240 km/h so entfällt der Geschwindigkeitskennbuchstabe innerhalb der Reifengröße und es wird die Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol) nach der Reifengrößenbezeichnung angeführt (z. B. 69 V).
Bei ZR-Reifen mit der Geschwindigkeit 270 km/h bleibt die Reifenbezeichnung unverändert und es wird die Betriebskennung der Reifenbezeichnung angeführt (z. B. 69 W).
Ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit eines Reifens bei V/VB/VR über 240 km/h bzw. bei ZR über 270 km/h bleibt die bisherige Bezeichnung unverändert und Betriebskennung (Tragfähigkeitskennzahl/ Geschwindigkeitssymbol) wird hinzugefügt. Hierbei wird die Betriebskennung in Klammern gesetzt, um deutlich zu machen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit über V = 240 km/h bzw. W = 270 km/h ist, z.B. (69 V), (69 W).
Bei den meisten Motorrädern wird neben der Reifengröße auch eine Marke in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Eine für ein bestimmtes Motorrad zugelassene Marke kann bedenkenlos gefahren werden, wenn die Größenbezeichnungen mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen.
Der Motorradfahrer kann diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Fahrzeug- oder Reifenhersteller erhalten.
Die passende Bereifung können Sie auf unserer Seite finden.
Die Seitenwand ist die "Visitenkarte" des Reifens. Zahlen- und Buchstabenkombinationen informieren nicht nur, wie der Reifen heißt, sondern auch, wie schnell man mit ihm fahren und wie hoch man ihn belasten darf.
Der M/C-Code weist darauf hin, dass es sich um einen Motorradreifen handelt und nur auf eine Motorradfelge montiert werden darf. Diese Kennzeichnung ist seit dem 01.05.2003 auf allen Motorradreifen obligatorisch und gilt auch für Rollerreifen. Sie haben weitere Fragen? Nutzen Sie unser Kontaktformular.
Fabrikatsbindung bedeutet, dass der Fahrzeughersteller für ein Fahrzeugmodell nur bestimmte Reifenfabrikate zulässt. ine Fabrikatsbindung bei Motorradreifen gibt es nur in Deutschland. Im Ausland ist daher keine Zulassung erforderlich. Ist Ihre Wunschmarke (inkl. passendem Profil und Größe) nicht in Ihrem Fahrzeugschein eingetragen, so darf er diese nicht fahren.
Ausführliche Informationen rund um Motorradreifen erhalten Sie auf unserer Webseite www.MotorradreifenDirekt.de im Bereich "Lexikon Motorradreifen".