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ECE - R 30

Bei ECE - R 30 handelt es sich um eine europäische Richtlinie. Diese wurde eingeführt um erkennen zu können, ob die Reifen den Prüfkriterien entsprechen. Ein Reifen sollte daher über eine E-Nummer verfügen. Bei dieser Nummer handelt es sich um eine individuelle Zahl, die für die einzelnen Reifenausführungen festgelegt wird. Diese Zahl weist darauf hin, dass der Reifen getestet wurde und die Prüfkriterien, die in ECE - R 30 festgehalten sind, auch bestanden hat. Im Jahr 1998 gab es die Entwicklung der Vorgabe, dass in Deutschland ausschließlich die Neureifen in den Handel dürfen, die ein Bestehen der Prüfkriterien nachweisen können. Dabei ist es wichtig, dass die Reifen auch nach dem Jahr 1998 produziert wurden. Ziel ist es, die Verkäufer zu schützen.

Der Einsatz von Reifen, die nicht nach den Prüfkriterien der ECE - R 30 kontrolliert wurden, kann einen erheblichen Schaden anrichten. Dies gilt beispielsweise für Importprodukte. Der günstige Import sorgt dafür, dass die Reifen zu billigen Preisen in den Handel kommen. Dabei werden sie jedoch keinen weiteren Prüfungen unterzogen. Dies kann zu großen Problemen führen. Damit Verbraucher keine Reifen kaufen, die nicht mit einer E-Nummer versehen sind, dürfen Reifen ohne eine E-Nr. nicht verkauft werden. So soll sichergestellt werden, dass Reifen, die Sicherheitsmängel aufweisen, gar nicht erst in den Handel gelangen können.

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