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Fabrikatsbindung

In der Regel ist es möglich, Reifen von verschiedenen Herstellern oder Typen auf einem Fahrzeug einzusetzen, wenn diese passend sind. Es gibt jedoch auch einige Ausnahmen. In diesen Fällen wird von der Fabrikatsbindung gesprochen. Hierbei handelt es sich um eine Angabe, die durch den Fahrzeughersteller gemacht wird. Wenn ein Fahrzeug eine Fabrikatsbindung hat, dann ist diese Information im Kfz-Schein zu finden. In diesem Fall ist es so, dass nur bestimmten Reifentypen oder Reifenfabrikate eingesetzt werden können. Diese Vorgaben gab es jedoch nur bis zum Jahr 2000. Fahrzeuge, die vor 2000 hergestellt wurden, können diese Fabrikatsbindung noch immer haben. Allerdings ist sie nicht mehr gültig. Inzwischen können Inhaber von Fahrzeugen für ihr Modell jeden Reifen nutzen, der zugelassen ist. Dabei ist es auch unwichtig, ob im Kfz-Schein die Fabrikatsbindung noch vermerkt ist. Bei einer Kontrolle kann sich nicht mehr auf die Fabrikatsbindung berufen werden. Nicht jeder Fahrzeugbesitzer ist darüber informiert. Dies ist jedoch ein wichtiger Aspekt, da außerhalb der angegebenen Fabrikate und Typen vielleicht noch bessere Reifen für das Fahrzeug eingesetzt werden können. Allerdings gibt es eine Ausnahme. So gilt die Bindung noch bei den ZR-Reifen. Hier ist es notwendig, dass der Hersteller diese freigibt. Die Freigabe muss auch in den Unterlagen vermerkt werden.

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