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Nachschneiden

Nachschneiden ist ein Faktor, der bei Nutzfahrzeugreifen interessant werden kann. Wenn vom Nachschneiden gesprochen wird, dann handelt es sich hierbei um die Vertiefung der Profilrillen. Diese ist nur einmalig möglich. Ziel dabei ist es, eine höhere Tiefe für das Profil zu erreichen. Allerdings muss die Möglichkeit des Nachschneidens schon bei der Konstruktion der Reifen beachtet werden. Hier sind spezielle Vorgaben bei der Konstruktion notwendig. Daher ist das Nachschneiden nicht bei allen Nutzfahrzeugreifen möglich. Diese müssen mit einer speziellen Bezeichnung versehen sein. Wenn ein Reifen auf der Seitenwand mit dem Schriftzug „regroovable“ versehen ist, dann kann er auch durch Nachschneiden in der Profiltiefe verändert werden. Wenn ein Reifen nachgeschnitten wird, dann ist es nicht mehr möglich, diesen auf der Lenkachse zu montieren. Dies muss beachtet werden. Wichtig zu bedenken ist, dass die Vorgaben auch dann gelten, wenn der nachgeschnittene Reifen als Reserverad dienen soll. Er darf nicht auf der Lenkachse montiert werden. Daher ist es nicht empfehlenswert, den nachgeschnittenen Reifen als Ersatzrad einzuplanen. Das Nachschneiden darf durch den Fahrzeugführer selbst nicht durchgeführt werden. Hier gibt es spezielle Richtlinien durch den Hersteller, die eingehalten werden müssen. Daher ist die Durchführung nur durch einen Sachkundigen zu empfehlen. Hier kann die Werkstatt des Vertrauens beispielsweise angesprochen werden, wenn der Fahrzeugführer seine Reifen nachschneiden lassen möchte.

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