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Prüfgutachten, Reifenfreigabe, Sonderräder

Fahrzeuge können durch Anbauteile erweitert oder verändert werden. Wenn die Anbauteile keine Allgemeine Betriebserlaubnis haben, ist es notwendig, diese noch einmal prüfen zu lassen. Hier ist eine Vorstellung bei der Prüfstelle notwendig, die dann ein Prüfgutachten erstellt. Wenn durch die Prüfstelle und das Prüfgutachten eine Freigabe erfolgt ist, dürfen die Teile am Fahrzeug angebracht werden. Es ist also nicht möglich, erst den Anbau durchzuführen und anschließend das Fahrzeug zur Prüfung vorzustellen. Nach der Abnahme durch die Prüfstelle und die Montage am Fahrzeug, führt der nächste Weg zum TÜV sowie bis zur Zulassungsstelle. Diese sind dafür zuständig, die Eintragung in die Fahrzeugunterlagen vorzunehmen, damit die Anbauteile auch wirklich richtig vermerkt sind. Auch Sonderräder sind ein Fall für eine zusätzliche Prüfung. Für das Fahrzeug gibt es in der Allgemeinen Betriebserlaubnis Hinweise zu den Rad- und Reifengrößen. Die Umrüstung auf Reifen, die hier vermerkt sind, kann ohne Prüfgutachten erfolgen. Anders sieht es aus, wenn Sonderräder ins Spiel kommen. Hier gibt es Alternativen, die durch den Hersteller genannt werden. Nach einer Begutachtung können diese Sonderräder dann auf dem Fahrzeug montiert werden. Beim Einsatz der Sonderräder ist zu beachten, dass hier an Bremsanlage und Fahrwerk keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Ist dies doch der Fall, muss auch hier ein Prüfgutachten erfolgen, bevor das Fahrzeug gefahren werden kann.

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