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ZR-Reifen

ZR-Reifen sind Reifen, die bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Betriebskennung haben. Die Abkürzung ZR gibt lediglich an, dass der Reifen auch für Geschwindigkeiten eingesetzt werden kann, die über 240 km/h gehen. Allerdings ist bei einer ZR-Reifenkennzeichnung noch nicht klar, welche Tragkraft, welcher Luftdruck und welches Tempo bei den Reifen tatsächlich eingesetzt werden können. Hier kommt der Reifenhersteller ins Spiel. Dieser gibt die Endgeschwindigkeit und die Fahrzeug-Achslasten an und kann die fehlenden Angaben dadurch dann nicht nur berechnen, sondern auch bescheinigen. Es kann sein, dass die Betriebskennung auf dem ZR-Reifen bereits vermerkt ist. In diesem Fall steht sie auf der Reifenflanke. Sie zeigt dann die Grenzen der speziellen Reifen auf. Wer auf der Suche nach einem ZR-Reifen ist, der auch bei über 300 km/h gefahren werden kann, der sollte nach Reifen schauen, die eine Y-Kennzeichnung haben. Bei der Fertigung von ZR-Reifen seit November 2014 ist es notwendig, dass diese eine ZR (Y) Kennung haben. Eine weitere Prüfung des Fahrzeugs ist dann nicht notwendig. Der Fahrzeugführer muss lediglich das Homologations-Zertifikat prüfen und aktualisieren lassen. ZR-Reifen, die vor diesem Zeitpunkt gefertigt wurden, durften noch 30 Monate verkauft werden. Zudem müssen sie dennoch den Vorgaben der UN Reg R117 in ihrer technischen Leistungsfähigkeit entsprechen. Dies gilt nur dann, wenn sie auf neuen Fahrzeugen eingesetzt werden sollen.

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