AKTIENRÜCKKAUF
DELTICOM AG
Die Delticom Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat beschlossen, im Zeitraum vom 29. April 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024 bis zu 100.000 eigene Aktien bis zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 300.000,00 EUR und maximal EUR 3,00 je Aktie über die Börse erwerben. Der Vorstand machte dabei von der am 7. Juli 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
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Aktienrückkauf 2023
Die Delticom Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat beschlossen, im Zeitraum vom 4. Juli 2023 bis spätestens 31. Dezember 2023 bis zu 100.000 eigene Aktien bis zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 200.000,00 EUR über die Börse zu erwerben. Der Vorstand machte dabei von der am 7. Juli 2020 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung Gebrauch.
Der Vorstand der Delticom AG hat am 11. Dezember 2023 entschieden, das laufende Aktienrückkaufprogramm aufgrund des bisherigen Rückkaufablaufs und der begrenzt verbleibenden Zeit bis zum Auslaufen des Programms vorzeitig zu beenden.
Das Volumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 04. Juli 2023 bis einschließlich 08. Dezember 2023 erworbenen Aktien beläuft sich auf eine Anzahl von 26.235 Aktien; dies entspricht 0,18 % des Grundkapitals. Der durchschnittliche Kaufpreis lag bei 1,96 Euro pro Aktie. Der Erwerb der Aktien der Delticom AG erfolgte durch eine von der Delticom AG beauftragte Bank über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Der Aktienrückkauf erfolgte nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
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